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Gründung Einzelunternehmen

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Inhaberin bzw. Inhaber eines Einzelunternehmens ist eine einzige Person, die das Unternehmen betreibt. Diese Person führt das Unternehmen allein und trägt das Risiko allein. Zwischen dem Inhaber und dem Unternehmen besteht beim Einzelunternehmen eine sehr enge Verbindung. Dies äußert sich unter anderem dadurch, dass die Einzelunternehmerin bzw. der Einzelunternehmer nicht nur mit dem gesamten Betriebsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens in unbeschränkter Höhe haftet.

Gründung: Ein Einzelunternehmen entsteht prinzipiell mit der Aufnahme der Tätigkeit, ohne dass es eines speziellen Gründungsaktes oder Vertrages bedarf. Beachten Sie jedoch allenfalls folgende Erfordernisse:

  • Gewerbeanmeldung bzw. Bewilligungsansuchen
  • Betriebsanlagengenehmigung
  • Eventuell Eintragung im Firmenbuch

Stand: 1. Jänner 2024

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