Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 21.6.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 5,38 %.
Stand: 26. Juli 2023
Erscheinungsdatum:
Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 21.6.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 5,38 %.
Stand: 26. Juli 2023
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Auch Kleinunternehmen sehen sich mit Kostenbelastungen auf Grund steigender Energiepreise konfrontiert.
Rechnungsberichtigungen bei zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer nicht immer notwendig.
Bei welcher Höhe der Gegenleistung liegt bei einer gemischten Schenkung noch Unentgeltlichkeit vor?
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